Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Larson-Juhl GmbH, Neu-Ulm
29/2019     

 


1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Larson-Juhl GmbH gelten nur
gegenüber Kaufleuten.
1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Larson-Juhl GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle
zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart wurden. Die Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme
der Ware und damit verbundener Leistungen als angenommen. Gegenbestätigungen
des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich
widersprochen.
2. Preise
2.1 Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Soweit steuerrechtlich notwendig hat der
Kunde sie zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu entrichten. Die
Kosten der Verpackung, sowie Transportkosten und etwaige Transportversicherungen
hat der Kunde zu zahlen. Bei Auslandslieferungen gehen Zollkosten und Gebühren zu
Lasten des Kunden.
2.2 Die Preise der Firma Larson-Juhl GmbH sind freibleibend. Preiserhöhungen
gegenüber dem ursprünglichen Angebot werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
Soweit der Kunde einer Preiserhöhung unverzüglich widerspricht, kann die Firma Larson-
Juhl GmbH wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder zum ursprünglich vereinbarten
Preis liefern. Weitergehende Ansprüche des Kunden gegenüber der Firma Larson-Juhl
GmbH sind ausgeschlossen.
3. Angebote
3.1 Die Angebote der Firma Larson-Juhl GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
3.2 Muster, Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsangaben sind
nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart
wird. Da Rohstoffe unterschiedlich ausfallen, muss sich die Firma Larson-Juhl GmbH
Abweichungen in Farbe und Maserung vorbehalten.
3.3 Aufträge des Kunden gelten als zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Firma Larson-Juhl GmbH verbindlich angenommen, wenn nicht innerhalb von acht Tagen
nach Auftragseingang schriftlich die Ablehnung erklärt wurde.
4. Liefer- und Leistungszeit
4.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der
Schriftform. Die Lieferfrist wird durch Aufgabe zum Transport gewahrt.
4.2 Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Firma Larson-Juhl GmbH
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus.
4.3 Soweit die Firma Larson-Juhl GmbH infolge höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer
Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert ist, wird sie für die Zeit, die notwendig ist,
um den für die Durchführung des Vertrags notwendigen Zustand wiederherzustellen,
von ihrer Leistungspflicht entbunden. Soweit der Firma Larson-Juhl GmbH Umstände
bekannt werden, die sie voraussichtlich an der termingerechten Lieferung/Leistung
hindern werden, wird sie den Kunden hierüber informieren.
4.4 Die Firma Larson-Juhl GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt. Diese gelten als selbständige Leistung.
4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die Firma Larson-Juhl GmbH berechtigt,
Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf
den Kunden über. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist ist die Firma Larson-Juhl
GmbH berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Die Firma Larson-Juhl GmbH macht in diesem Fall einen Schadensersatz
in Höhe von 35 % des Auftragswerts geltend, soweit nicht der Kunde einen geringeren,
bzw. die Firma Larson-Juhl GmbH einen höheren Schaden nachweist.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr einer nachträglich zufällig eintretenden Unmöglichkeit oder Verschlechterung
des Leistungsgegenstands geht auf den Kunden über, sobald die Ware an das den
Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist, oder zum Zwecke der
Versendung das Lager der Firma Larson-Juhl GmbH verlassen hat. Wird der Versand
ohne Verschulden der Firma Larson-Juhl GmbH unmöglich, geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Die Rechnungen der Firma Larson-Juhl GmbH sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab
Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto.
6.2 Die Firma Larson-Juhl GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen
des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen anzurechnen. Über die Art der
Verrechnung wird die Firma Larson-Juhl GmbH den Kunden informieren.
6.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma Larson-Juhl GmbH über
den Betrag verfügen kann. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung dann als
erfolgt, wenn der Scheck von einer Bank eingelöst wird.
6.4 Gerät der Kunde in Verzug, ist die Firma Larson-Juhl GmbH dazu berechtigt, ab
diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz
zu verlangen. Hiervon unberührt bleibt das Recht der Firma Larson-Juhl GmbH, einen
darüber hinausgehenden Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
6.5 Werden der Firma Larson-Juhl GmbH Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit
des Kunden in Frage stellen, wird insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder stellt der
Kunde Zahlungen an die Firma Larson-Juhl GmbH ein, so ist die Firma Larson-Juhl GmbH
berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.
6.6 Eine Aufrechnung gegenüber der Firma Larson-Juhl GmbH kann nur mit rechtskräftig
festgestellten, unbestrittenen oder von der Firma Larson-Juhl GmbH anerkannten
Forderungen erfolgen.
6.7 Der Kunde trägt die Kosten des Geldverkehrs. Hierzu zählen insbesondere Diskont-
und Einzugsspesen. Bei Akkreditiven und Inkassozahlungen trägt der Kunde alle im In-
und Ausland anfallenden Kosten und Spesen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Firma Larson-Juhl GmbH behält sich bis zur Zahlung aller Forderungen aus
der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden das Eigentum an den durch sie
gelieferten Waren vor. Auf Verlangen des Kunden gibt die Firma Larson-Juhl GmbH
ihr zustehende Sicherheiten frei, soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, Eingriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum unter dem
Hinweis auf die Rechte der Firma Larson-Juhl GmbH abzuwehren und die Firma Larson-
Juhl GmbH über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
7.3 Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im
gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen
aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich
sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte der Firma Larson-Juhl GmbH
bereits jetzt an die Firma Larson-Juhl GmbH abgetreten werden.
7.4 Eine Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung der gelieferten Ware durch den
Kunden wird stets für die Firma Larson-Juhl GmbH vorgenommen. Wird die Ware mit
anderen, nicht der Firma Larson-Juhl GmbH gehörenden Gegenständen verarbeitet oder
vermischt, erwirbt die Firma Larson-Juhl GmbH Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung oder Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen,
hat der Kunde der Firma Larson-Juhl GmbH anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
7.5 Muster jeglicher Art, die von der Firma Larson-Juhl GmbH ohne Berechnung
abgegeben werden, bleiben Eigentum der Firma Larson-Juhl GmbH.
8. Mängelansprüche
8.1 Die Firma Larson-Juhl GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Waren zum
Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Fabrikationsfehlern sind und die für den
bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendigen Eigenschaften besitzen. Eine nur
unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit der Waren bleibt bei der Geltendmachung
von Mängelansprüchen außer Betracht.
8.2 Die Frist zur Geltendmachung von Mängelansprüchen für Waren der Firma
Larson-Juhl GmbH beträgt in der Regel ein Jahr. Sie beginnt mit der Auslieferung der
Ware an den Kunden.
8.3 Der Kunde hat seinen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten
nachzukommen. Er hat die Firma Larson-Juhl GmbH unverzüglich und schriftlich über
Mängel an den übergebenen Waren zu informieren.
8.4 Hat der Kunde einen Fehler innerhalb der Geltendmachungsfrist formgerecht
mitgeteilt, wird die Firma Larson-Juhl GmbH diesen Fehler innerhalb einer angemessenen
Frist beheben. Eine Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen solange die
Nachbesserung nicht fehlschlägt.
8.5 Die Firma Larson-Juhl GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für Waren, die durch
den Kunden verändert oder bearbeitet, bzw. nicht fachgerecht gelagert worden sind.
9. Haftung
9.1 Die Haftung der Firma Larson-Juhl GmbH ist auf den vertragstypischen Schaden
begrenzt, mit dem der Kunde bei Abschluss des diesen Bedingungen zugrundeliegenden
Vertrags aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen
musste. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden, sind
ausgeschlossen. Für nicht vereinbarte Rücksendungen wird keine Haftung übernommen.
9.2 Die vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht für vorsätzliche und fahrlässige
Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für solche Schäden, die
vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig durch der Firma Larson-Juhl GmbH
zurechenbare Handlungen verursacht worden sind.
9.3 Der Schadensersatzanspruch bei Verzug oder Unmöglichkeit ist ausgeschlossen,
soweit hierdurch nicht eine der wesentlichen Pflichten des Vertrags verletzt wird.
1 0. Schlussbestimmungen
1 0.1 Änderungen und Ergänzungen der die Vertragsparteien verbindenden Verträge
sowie der Anlage zu diesen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1 0.2 Die Vertragsparteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen
aus den sie verbindenden Verträgen und Vereinbarungen die Anwendung deutschen
Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
1 0.3 Gerichtsstand und Erfüllungsort für die sich aus den Verträgen ergebenden
beiderseitigen Rechte und Pflichten ist Neu-Ulm.
1 0.4 Die sich aus den beiderseitigen Geschäftsbeziehungen ergebenden Ansprüche,
mit Ausnahme der Ansprüche nach Ziff. 8, sind innerhalb von 6 Monaten nach ihrer
Entstehung geltend zu machen.
10.5 Die Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag
bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Vertragspartners.
1 0.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder sollten die Parteien
feststellen, dass in dem Vertrag eine Lücke ist, wird hierdurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
oder zum Ausfüllen der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten
kommt, was die Vertragspartner gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages
oder der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.
Verbrauerstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher (OS):
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an
einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
                   
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